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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TNS GmbH Walderseestr.12 13407 Berlin für alle Leistungen, insbesondere Callshops und Calling Cards |
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1. Allgemeines / Geltungsbereich
Die TNS GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich im Zusammenhang mit vorangegangenen Produktverträgen, welche ausschließlich ihre Gültigkeit durch die nachfolgend festgesetzten AGB’s der TNS GmbH finden. Abweichungen dieser müssen generell schriftlich widersprochen werden, bzw. bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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2. Leistungen / Angebote / Vertragsschluss
2.1 TelekommunikationsdiensteDie TNS GmbH stellt dem Vertragspartner Telekommunikationsdienste im Sinne des §3 Nr. 15, TKG zu den Tarifen aus der jeweils geltenden Preisliste der TNS GmbH nach Maßgabe des abgeschlossenen Minuten- Einkaufsvertrages und den AGB’s für Callshops der TNS GmbH auf den am Standort des Vertragspartners vorhandenen und freigeschalteten Festnetzanschlusses, bzw. die Nutzung der von TNS vertriebenen Simmini Calling Card zur Verfügung. Telekommunikationsdienste die nicht nach Art oder Destination in den aufgeführten Preislisten der TNS GmbH enthalten sind, werden auch nicht von Seiten der TNS GmbH geschuldet. Die TNS GmbH ist berechtigt die Telekommunikationsdienste vorübergehend zu unterbrechen, bzw. ggf. auch einzustellen, sofern dies aus technischen oder netzinternen Gründen dringend erforderlich bzw. unvermeidbar ist. 2.2 Vertragsschluss Alle Angebote der TNS GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Nach Eingang des unterschriebenen Angebotes und anschließender Bestätigung der TNS GmbH kommt der jeweilige Vertrag zustande. Die für den Vertrag zu berücksichtigenden Tarife, werden aus den jeweils aktuellen Preislisten entnommen. Die aktuellen Tarife sind tagesaktuell via www.tns-com.de ersichtlich. Vor der Anbindung eines Callshops muss zuerst das vollständig und korrekt ausgefüllte Analyseformular, sowie der aktuelle Gewerbenachweis bzw. der Auszug aus dem HRB vorliegen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den vorhandenen und freigeschalteten Festnetzanschluss bereitzustellen. Bei Nutzern der von TNS vertriebenen simmini Calling Card beginnt die Wirksamkeit nach erstmaliger Aktivierung und Herstellung einer Verbindung, die über die TNS geleitet wird, nachdem eine entsprechende vorausgegangene Zahlung geleistet wurde. Die Calling Card Nutzer werden bei der TNS GmbH in –registrierte- und -nicht registrierte- Kunden unterschieden. Registrierte Kunden haben die Möglichkeit via www.simmini.de die gesamte Abwicklung den Einkauf, den Kontostand, den Einzelverbindungsnachweis etc .in Erfahrung zu bringen. |
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3. Vertragsdauer / Vertragsstrafe / Kündigung
3.1 VertragsdauerDurch Unterzeichnung des Vertrages tritt die Gültigkeit auf unbestimmte Zeit in Kraft. Die Kündigung aus wichtigem Grunde muss von beiden Vertragsparteien schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Quartalsende in Schriftform per Einschreiben getätigt werden. 3.2 Fristlose Kündigung Kommt der Kunde in Zahlungsverzug bzw. schuldet er einen nicht unerheblichen Betrag über einen länger dauernden Zeitraum, so hat die TNS das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Weiterhin besteht Grund zur außerordentlichen Kündigung, sollte sich der Kunde in einer Zahlungsunfähigkeit befinden oder aber gegen ihn ein Antrag bzgl. der Einleitung eines Insolvenzverfahren über sein Vermögen vorliegt. 3.3. Vertragsstrafe Sollte der Vertragspartner die entsprechenden Kündigungsfristen nicht einhalten und beendet den Minuten-Vertrag vorzeitig, ohne Berücksichtigung auf den mit der TNS unterzeichneten Vertrag, so kann die TNS GmbH eine Vertragsstrafe i.H. von € 500,00 zzgl. gesetzlicher Mwst. für die entstandenen Bearbeitungskosten wie z.B. der sofortigen Löschung der CLI’s aus der Registrierung, sowie der Beschaffung der noch ausstehenden Datensätze zum Auswerten der entsprechenden Gesprächsgebühren geltend machen. Diese wird bei vorzeitigem Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. |
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4. Entgelte / Allgemeine Regelung zur Abrechnung / Zahlung
4.1. Abrechnung und ZahlungDie TNS GmbH wird sämtliche aus dem Dienstleistungsvertrag dem TK- Dienst betreffend gem. aktueller Preisliste mit dem Vertragspartner abrechnen. Die Abrechnung hierfür erfolgen monatlich, 14- tägig, wöchentlich, bzw. bei PrePaid Kunden monatlich und Zahlung im Voraus (d.h. sobald die TNS GmbH einen Zahlungseingang des Kunden auf dessen Guthabenkonto verzeichnet, wird diese unmittelbar nach Eingang das PrePaid Konto entsprechend mit einem Guthaben füllen). Die TNS GmbH ist berechtigt die EK- Preisliste nach entsprechender Mitteilung bei dem Vertragspartner, dem aktuellen Stand anzupassen, d.h. zwischen Mitteilung und anpassen werden mind. 7 Werktage liegen. 4.1.1 Zahlung Die Zahlung der Rechnungen ist gemäß Zahlungsziel auf den Rechnungen vereinbart. Die PrePaid Kunden zahlen die gewünschte Aufbuchung im Voraus, bzw. übersenden einen entsprechenden Bar-/ Einzahlungsbeleg per Fax an die TNS GmbH. Die TNS GmbH behält sich ausdrücklich vor, nach nicht erfolgtem rechtzeitigen Eingang der von der TNS GmbH getätigten Aufbuchung k e i n e weitere Aufbuchung bis zum Zahlungseingang zu tätigen. Eingeräumte Kulanzregelungen bezüglich der Aufbuchung seitens der TNS GmbH, trotzdem kein Zahlungseingang vorhanden ist, schließt auch nach mehrfacher Wiederholung ein Gewohnheitsrecht ausdrücklich aus. Calling Card Nutzer zahlen im Voraus und erhalten somit den benötigten Freischaltcode. 4.1.2 Anzahlung Die TNS GmbH behält sich bei der Lieferung von TK- Systemen, bzw. einer Rechnungslegung ab 1000,- € Brutto, die Geltendmachung einer Anzahlung in Höhe von 50% vor. 4.2. Allgemeine Regelung zur Abrechnung Für jeden Verbindungsaufbau wird ein Mindestentgelt gemäß aktueller Preisliste berechnet. Sämtliche, die Abrechnung betreffenden Preis- bzw. Tariflisten, sind über www.tns-com.de oder www.simmini.de abrufbar. 4.2.1 Leistungen Leistungen, die der Kartennutzer unter Verwendung einer Calling Card in Anspruch nimmt, werden von TNS nach Erbringung direkt vom Guthaben abgezogen. 4.3. Zahlungsverpflichtung Verursachte bzw. entstandene Kosten, die durch unsachgemäße Nutzung einer dritten Person, welche dem Kunden zuzurechnen ist, und nunmehr durch die TNS GmbH in Rechnung gestellt wurden, sind unverzüglich zur Zahlung fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, in dem entsprechendem Abrechnungszeitraum die TNS Leitung nicht genutzt zu haben. 4.4. Widerspruch Rechnung Die schriftliche Einwendung einer Rechnung hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungslegung zu erfolgen. Mündliche Einwendungen obliegen der Schriftform. |
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5. Mahnung und Verzug
5.1. MahnungAb der zweiten Mahnung werden dem Kunden von der TNS GmbH entweder pauschal 5,00 € oder die nachgewiesenen Kosten in Rechnung gestellt. Sollte es zu einem Zahlungsverzug kommen, so kann die TNS GmbH ihre Leistungen einstellen, soweit diese zu einer Sperre gemäß §19 TK- Kundenschutzverordnung oder zu einer vorübergehenden Einstellung auf Grund eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt ist. Dies gilt auch bei Guthabenkonten, wenn der Kunde mit dem Ausgleich im Sinne des Sockelbetrages in Verzug gerät d.h. der Sockelbetrag nicht mehr vorhanden ist. 5.2. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug zahlt der Kunde 5%, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. |
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6. Störung
Der Vertragspartner verpflichtet sich auf seinem Abrechnungs- PC keinerlei Software zu installieren, die der Abrechnungssoftware Schaden zufügen könnte. Dies bedeutet insbesondere, sämtliche bösartig installierte Zweitsoftware auf dem Abrechnungs- PC, sowie das Installieren von Spielen ist zu unterlassen, da es hier zu Abrechnungsfehlern- oder Ausfällen kommen kann. Bei nachweislich festgestellter Zuwiderhandlung, wird die Wiederherstellung des Abrechnungs- PC’s dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, bei nachweislich in der TK- Anlage, oder dem PC festgestellten Änderungen der System-/ Routingeinstellungen. Der Vertragspartner übernimmt gegenüber der TNS GmbH die uneingeschränkte Haftung für sämtliche Entgelte, die durch befugte oder unbefugte Nutzung der freigeschaltenen Anschlüsse des Vertragspartners durch Dritte entstanden sind. Die entsprechende Sorgfalt obliegt hier dem Vertragspartner.6.1. Störungsmeldepflichten Störungen oder Fehlverbindungen sind unverzüglich der TNS GmbH mitzuteilen. Hierfür benötigt die TNS GmbH die entsprechende Zielrufnummer, Datum, Uhrzeit und den Störungsgrund um das Problem und den evtl. Storno lokalisieren zu können. Bei Calling Card Störungen sind oben aufgeführte Details sowie die Seriennummer und PIN der Karte des Kunden unabdingbar. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ungenaue Störungen in Destination XY ohne o.g. Details weder berücksichtigt, noch rückerstattet werden können. Diese sind von Regressmeldungen ausdrücklich ausgeschlossen. Weiterhin ausgeschlossen von Regressforderungen sind nachweislich, der unberechtigte Zugriff Dritter an der TK- Anlage bzw. in der TNS eigenen Software. Sollte sich hier herausstellen, dass Routing oder andere Einstellungen durch Fremdeinwirkung geändert wurden, behält sich die TNS GmbH entsprechende Schadenersatzansprüche ausdrücklich vor. |
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7. Service
Die TNS GmbH bietet dem Vertragspartner durch Abschluss eines zusätzlichen Service- Vertrages ein Rundum Paket bezüglich einer Störungs- und Mängelbeseitigung an. Dieses umfasst im groben je nach Standort die Serviceleistung an PC- und Internetplatz. Sollte der Vertragspartner diesen zusätzlichen Vertrag nicht abschließen, wird die TNS GmbH lediglich den kostenlosen Service für den steten korrekten Ablauf der Abrechnungssoftware und des Fernwartungszugriffes garantieren. Ausgenommen hiervon sind die unter Punkt Störung genannten Punkte bezüglich der nachweislich schuldhaften Verursachung der Störung. Diese Leistung wird dem Kunden zu 100% in Rechnung gestellt.
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8. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung
Im Rahmen seiner Zumutbarkeit hat der Kunde seiner Schadensminderungspflicht, Schäden durch eigene Maßnahmen (insbesondere die durch Mitarbeiter/Dritte verursacht wurden), selbst zu tragen. Etwaige daraus resultierende Konfigurationsveränderungen, welche zur Veränderung der Abrechnung bzw. Rechnungslegung führt, sind von jeglicher Regressforderung bzw. Schadensersatzansprüchen ausgenommen (s.4.3.).Die TNS GmbH haftet bei Schadensfällen nur wenn nachweislich grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde. Eine Haftung für die Verletzung sonstiger Pflichten besteht nicht. Die Haftung für Calling Cards ist für den auf der Karte aufgedruckten Wert beschränkt. |
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9. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang des Vertragspartners und der TNS GmbH ist der Gerichtsstand ausdrücklich Berlin, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist. Falls der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt und seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt bzw. zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt ebenfalls der gleiche Gerichtsstand.
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10. Datenschutz
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der TNS GmbH im Zusammenhang mit den angebotenen Diensten unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung stehenden personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei der TNS GmbH oder bei mit der TNS GmbH verbundenen Unternehmen mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet; die Anschrift der jeweiligen Datenempfänger wird auf Wunsch mitgeteilt.
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11. Schlussbestimmung
Mündliche Nebenabreden in Verbindung mit dem Liefer- / Minutenvertrag bestehen nicht und bedürfen der schriftlichen Form. Dies gilt auch für eine Änderung oder der Formabweichung oder die Ersetzung der Schriftform durch die elektronische Form. Sollte eine Bestimmung des Liefer-/ Minutenvertrages unwirksam werden, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Übertragung der Rechte und Pflichten dieses Vertrages kann der Vertragspartner nur durch die ausdrückliche Zustimmung der TNS GmbH auf Dritte übertragen. Dies gilt insbesondere für die Übernahme des Callshops, bei Verkauf etc., da hierfür das Kundenkonto des Vertragspartners auf 0,00€ stehen muss.
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